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Mit dem European Accessibility Act (EAA) wird die digitale Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht und damit auch die Barrierefreiheitserklärung zur gesetzlichen Notwendigkeit. Aber für wen genau gilt sie? Was muss sie beinhalten? Und wie kommst du zu einer rechtlich sauberen, transparenten Umsetzung?
Für wen ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht?
In Österreich betrifft die neue Gesetzgebung alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – etwa im Online-Handel, bei Bank- oder Telekomservices, im Verkehr, im Tourismus oder in anderen serviceorientierten Branchen. Auch digitale Dokumente, Apps oder Webshops fallen unter die Vorgaben.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit:
weniger als 10 Mitarbeitenden
einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
und einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro
Kurz gesagt: Wenn dein Unternehmen digital agiert und nicht unter die Kleinstunternehmergrenze fällt, brauchst du eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung – und warum ist sie so wichtig?
Die Barrierefreiheitserklärung ist kein formaler Anhang oder bloßes PDF-Dokument – sie ist ein zentraler Bestandteil digitaler Transparenz. Sie beschreibt, wie barrierefrei deine Website oder App aktuell ist, welche Bereiche nicht barrierefrei sind und warum – und wie Nutzer:innen Rückmeldung geben können.
Dabei geht es nicht nur um rechtliche Absicherung, sondern auch um Vertrauen, Inklusion und eine bessere User Experience. Eine gute Barrierefreiheitserklärung zeigt, dass dein Unternehmen Verantwortung übernimmt – und aktiv an der digitalen Teilhabe arbeitet.
Ein Beispiel: Wenn ein eingebetteter Video-Player eines externen Anbieters keine Untertitel-Funktion unterstützt, kann dies ein triftiger Grund für eingeschränkte Barrierefreiheit sein – sofern dies in der Erklärung transparent kommuniziert und begründet wird. Wichtig ist: Solche Angaben dürfen nicht als Ausrede dienen. Sie sollten zeigen, dass dein Unternehmen ernsthaft bemüht ist, Hürden abzubauen – auch wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht sofort vollständig möglich ist. Wer hier glaubwürdig und ehrlich bleibt, stärkt seine Reputation und signalisiert: Digitale Teilhabe ist uns wichtig – nicht nur auf dem Papier.
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So erstellst du eine rechtlich konforme Barrierefreiheitserklärung
Bevor eine Barrierefreiheitserklärung erstellt werden kann, braucht es einen fundierten Überblick über den aktuellen Status deiner Website. P8 Digital Solutions unterstützt dich dabei mit einem professionellen Audit: Wir analysieren deine bestehende Website, identifizieren bestehende Barrieren und geben dir konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung – technisch, gestalterisch und inhaltlich. Selbstverständlich begleiten wir dich auch bei der Formulierung einer rechtssicheren und transparenten Barrierefreiheitserklärung.
Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen und den Anforderungen an barrierefreies Webdesign findest du in unserem Blogbeitrag:
Laut EU-Vorgaben und der Norm EN 301 549 muss eine Barrierefreiheitserklärung klar und nachvollziehbar über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit informieren. Sie sollte angeben, ob die Website vollständig oder nur teilweise barrierefrei ist, und dabei auf die vier zentralen Prinzipien eingehen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Das bedeutet: Inhalte müssen für alle Nutzer:innen – etwa durch ausreichende Kontraste, Alternativtexte oder logische Struktur – erkennbar und erfassbar sein. Die Bedienung der Website muss unabhängig von der Art der Steuerung möglich sein, etwa per Tastatur oder Sprachsteuerung. Informationen sollen klar und verständlich formuliert sein, und die technische Umsetzung soll möglichst stabil über verschiedene Geräte, Browser und Assistenzsysteme hinweg funktionieren.
Wenn bestimmte Inhalte nicht barrierefrei sind, muss dies transparent dargelegt werden – inklusive einer nachvollziehbaren Begründung. Die Erklärung enthält zudem das Datum der letzten Evaluierung und eine Information darüber, ob diese durch eine Selbstbewertung oder eine externe Prüfung erfolgt ist. Ebenso wichtig ist ein gut sichtbarer Hinweis auf die Kontaktmöglichkeit, damit Nutzer:innen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit geben oder auf Barrieren aufmerksam machen können. Schließlich muss auch das Durchsetzungsverfahren erläutert werden – also eine Ansprechstelle, an die sich Nutzer:innen wenden können, wenn keine zufriedenstellende Rückmeldung erfolgt, beispielsweise der Behindertenanwalt in Österreich.
Damit deine Barrierefreiheitserklärung ihren Zweck erfüllt, sollte sie klar und verständlich formuliert, technisch selbst barrierefrei zugänglich und leicht auffindbar platziert sein – etwa im Footer der Website, neben den Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen. Wichtig ist zudem, dass sie regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, insbesondere nach technischen Änderungen, Designanpassungen oder einem Website-Relaunch. So bleibt sie nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch ein glaubwürdiges Zeichen für digitale Verantwortung.
Fazit: Pflicht mit Mehrwert
Die Barrierefreiheitserklärung ist mehr als eine gesetzliche Auflage – sie ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass dein Unternehmen digitale Verantwortung übernimmt. Und sie ist ein wertvoller Teil einer besseren Nutzererfahrung – für Menschen mit Einschränkungen ebenso wie für ältere Zielgruppen oder mobile Nutzer:innen.
Zugleich schafft sie Bewusstsein für mögliche Schwachstellen und Optimierungspotenziale deiner Website. Wer Barrieren erkennt und behebt, sorgt nicht nur für mehr Inklusion, sondern verbessert oft auch Struktur, Ladezeiten, Navigation und Usability – und damit die Gesamtperformance der Website, sowohl aus technischer als auch aus SEO-Sicht.
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung oder möchtest wissen, wo deine Website aktuell steht? Wir begleiten dich – von der Analyse über die Formulierung bis zur technischen Umsetzung.
Wu willst deine Website barrierefrei machen? Sprich mit uns:
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